Sachkundenachweis und Verhaltensprüfung nach § 3 Abs.1 und § 10 Abs.2

Das Landeshundegesetz NRW LHundG NRW fordert als Voraussetzung für das Halten von Hunden, die in § 3 Abs. 1 und 2 sowie in § 10 Abs. 1 benannt sind, einen Sachkundenachweis.

Bei der Prüfung handelt es sich um einen "Multiple Choice Test" (siehe Lösung A, Lösung B, Lösung C), der ähnlich der Führerscheinprüfung - das Ankreuzen der richtigen Antwort aus mehreren vorgeschlagenen Alternativen erlaubt (Fragenkatalog).

Abnahme von Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs.2 LHundG NRW

Sie können sowohl den Sachkundenachweis bei mir ablegen, sowie eine Befreiung der Maulkorb- und/oder der Anleinpflicht erhalten.

Kosten:  Schriftliche Prüfung 70 €    Praktische Prüfung 100 €

Übungsmaterial findet ihr unter : lanuv.nrw.de

 

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