Sachkundenachweis und Verhaltensprüfung nach § 3 Abs.1 und § 10 Abs.2
Das Landeshundegesetz NRW LHundG NRW fordert als Voraussetzung für das Halten von Hunden, die in § 3 Abs. 1 und 2 sowie in § 10 Abs. 1 benannt sind, einen Sachkundenachweis.
Bei der Prüfung handelt es sich um einen "Multiple Choice Test" (siehe Lösung A, Lösung B, Lösung C), der ähnlich der Führerscheinprüfung - das Ankreuzen der richtigen Antwort aus mehreren vorgeschlagenen Alternativen erlaubt (Fragenkatalog).
Abnahme von Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs.2 LHundG NRW
Sie können sowohl den Sachkundenachweis bei mir ablegen, sowie eine Befreiung der Maulkorb- und/oder der Anleinpflicht erhalten.
Kosten: Schriftliche Prüfung 70 € Praktische Prüfung 100 €
Übungsmaterial findet ihr unter : lanuv.nrw.de