Hundelogik
 

Sachkundenachweis und Verhaltensprüfung nach § 3 Abs.1 und § 10 Abs.2

Das Landeshundegesetz NRW LHundG NRW fordert als Voraussetzung für das Halten von Hunden, die in § 3 Abs. 1 und 2 sowie in § 10 Abs. 1 benannt sind, einen Sachkundenachweis.

Bei der Prüfung handelt es sich um einen "Multiple Choice Test" (siehe Lösung A, Lösung B, Lösung C), der ähnlich der Führerscheinprüfung - das Ankreuzen der richtigen Antwort aus mehreren vorgeschlagenen Alternativen erlaubt (Fragenkatalog).

Abnahme von Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs.2 LHundG NRW

Sie können sowohl den Sachkundenachweis bei mir ablegen, sowie eine Befreiung der Maulkorb- und/oder der Anleinpflicht erhalten.

Kosten:  Schriftliche Prüfung 70 €    Praktische Prüfung 140 €

Übungsmaterial findet ihr unter : lanuv.nrw.de

 

 

Anmeldung

Ilona Kleinjohann
Hundeschule Hundelogik
Sachverständige nach § 2 Abs 2
Satz 2 DVO und § 10 Abs 2
LHundG NRW
§ 11 Abs 1 Satz 1 Nr 8f TierSchG

Versmolder Straße 83 

33790 Halle

+49 0170 11 17 150

info@hundelogik.de


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